Organisatorischen Brandschutz - Walter-Nachrichtentechnik

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Organisatorischen Brandschutz

Tätigkeitsfelder > Brandschutz
Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes sind unverzichtbare Bausteine des vorbeugenden Brandschutzes


Regelungsbedarf
  • Hierzu gehören z. B.:
  • Anzeige
  • Bestellung eines Brandschutzbeauftragten,
  • Regelung über
  • feuergefährliche Arbeiten und Verwenden von offenem Feuer
  • Rauchverbot
  • Lagerung und Abstellen sowie Beseitigung brennbarer Stoffe und Abfälle ,
  • Freihaltung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr,
  • Instandhaltung der Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen,
  • Erstellen und Pflege einer Brandschutzordnung und der Brandschutzpläne,
  • regelmäßige Durchführung betrieblicher Brandschutzunterweisung,
  • Unterhaltung einer Betriebs- oder Hausfeuerwehr.

Nutzen
Durch gezielte Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes können insbesondere
  • Gefahren einer betriebs- oder nutzungsbedingten Brandentstehung, z. B. Brandentstehung durch Schweißarbeiten oder unerlaubtes Rauchen, minimiert werden,
  • Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes für ihre Lebensdauer funktionstüchtig und ständig betriebsbereit gehalten werden, etwa durch regelmäßige Brandschutzbegehung und Maßnahmen der Instandhaltung
  • Maßnahmen zur Schadenbegrenzung, wie z. B. Brandmeldung, Rettung gefährdeter Personen, durch klare Festlegung und gründliche Vorbereitung im Rahmen einer Brandschutzordnung im Brandfall frühzeitig, rasch und angemessen eingeleitet werden.

Zuständigkeit
Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes müssen vom Betreiber der baulichen Anlage veranlasst und von allen Betriebsangehörigen im betrieblichen Alltag ständig beachtet werden.
 
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